Um sich an der Musikschule anzumelden, ist es erforderlich, dass Sie das Anmeldeformular ausfüllen und an die Musikschule senden.
Das Anmeldeformular ist im PDF-Format verfügbar und kann hier ausgedruckt werden (das Runterladen ist etwas komplizierter).
Wegen der Minimierung von Schreib-, Lese- und Übertragungsfehler wäre es von Vorteil am Rechner auszufüllen und dann ausdrucken (Unterschrift nicht vergessen)!
Es ist wichtig, dass Sie das Formular vollständig ausfüllen und alle erforderlichen Informationen angeben, um sicherzustellen, dass Ihre Anmeldung bearbeitet werden kann. Sobald Sie das Formular ausgefüllt und ausdedruckt haben, müssen Sie es entweder per
E-Mail an:
oder per Briefpost:
Musikschule Main-Kinzig e.V.
Leipziger Str. 21
63571 Gelnhausen
oder per Fax:
06051/472832
an die Musikschule senden.
Bitte beachten Sie, dass das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein muss, bevor es an die Musikschule gesendet wird. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden, um weitere Informationen zu erhalten.
Die ersten drei Monate gelten als Probezeit (beitragspflichtig). Während der Probezeit ist eine Kündigung jederzeit zum Monatsende möglich. Nach Ablauf der Probezeit nur zum
Schuljahresende (30. April) oder zum Halbjahr (31. Oktober). Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss bis zum 1. März (Schuljahresende) oder bis zum 1. September (Halbjahr) bei der Musikschule eingegangen sein. Es erfolgt eine schriftliche
Kündigungsbestätigung.
Unsere Gebühren verstehen sich in annähernd allen Fälle als Monatsgebühr um der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis für alle Beteiligten zu dienen. Als PDF gibt es sie hier.
Die Musikschule Main-Kinzig e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Sie dient der musikalischen Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Die Schulordnung sichert den ordnungsgemäßen Unterrichtsablauf und ist Bestandteil des Unterrichtsvertrages.
Das Schuljahr beginnt am 01. Mai und endet mit dem 30. April. Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen gilt auch für die Musikschule (die halbjährige Kündigungsmodalität bleibt davon unberührt s.u.)
Kontaktdaten:
Öffnungszeiten Geschäftsstelle: